Führerschein Klasse B – der „normale Pkw-Führerschein“:
Mit dem normalen Führerschein der Klasse B dürfen Sie grundsätzlich einen Anhänger mit bis
zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Einen schwereren Anhänger über 750 kg dürfen Sie
ziehen, wenn die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns (Auto + Anhänger) maximal
3.500 kg beträgt.
(Beispiel: Wenn Ihr Auto z. B. 2.000 kg zulässige Gesamtmasse hat, dürfen Sie mit Klasse B
einen Anhänger mit biszu 1.500 kg zGM ziehen, da das Gesamtgewicht der Kombination 3.500
kg nicht überschreitet).
Erweiterung B96:
Damit dürfen Sie Anhänger ziehen, wenn die gesamte Kombination (zul. Gesamtgewicht) aus
Zugfahrzeug + Anhänger mehr als 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg wiegt.
Führerschein Klasse BE – „Anhängerführerschein“:
Die Klasse BE erlaubt Ihnen Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen,
mit einer Kombination aus Zugfahrzeug + Anhänger bis maximal 7.000 kg zulässiger
Gesamtmasse.
